Das Wort zum Sabbat
Mecklenburgische Ehe
Um unser Deutsch zu üben, schauen meine Frau und ich regelmäßig deutsches Fernsehen.
In einer der Sendungen kam der Ausdruck „mecklenburgische Ehe“ zur Sprache. Wir hatten keine Ahnung, was damit gemeint war, und haben es deshalb nachgeschlagen. So haben wir herausgefunden, dass mit einer mecklenburgischen Ehe die historische "morganatische Ehe" (auch "Ehe zur linken Hand") gemeint ist.
Eine morganatische Ehe war eine Eheschließung zwischen einer Person von hohem Adel und jemandem aus niedrigerem Stand, bei der die Nachkommen keinen Anspruch auf den Adelstitel oder das Erbe des Elternteils erhielten. Der Name "Ehe zur linken Hand" leitet sich davon ab, dass die Frau bei der Trauung an der linken Seite des Mannes stand, da sie als "nicht ebenbürtig" galt.
Bekanntlich ist die Ehe zwischen einem Mann und einer Frau eine göttliche Einrichtung, von Gott verordnet. Sie wurde von Gott, dem Schöpfer, bei der Schöpfung eingesetzt und bezieht ihre Autorität aus den göttlichen Gesetzen Gottes, die unveränderlich und unwandelbar sind.
Darüber hinaus ist die Ehe zwischen einem Mann und einer Frau eine Vorausdeutung, die auf die endgültige, ewige Ehe zwischen Christus und seiner Braut, den Herausberufenen bzw. dem Israel Gottes, verweist.
Auf den Punkt gebracht ist dies eigentlich eine Ehe zwischen einer Person von hohem Adel und jemandem aus niedrigerem Stand.Denn Jesus Christus ist der Hochgeborene Mann (andere Übersetzungen sprechen von einem Fürsten, einem Edelmann, einem Mann königlicher/vornehmer Herkunft), der in Lukas 19, Vers 12, im Gleichnis von den anvertrauten Pfunden erwähnt wird. Er ist in jeder Hinsicht der Erste, der Größte, und der Wichtigste:
„Er ist das Ebenbild des unsichtbaren Gottes, der Erstgeborene vor aller Schöpfung. Denn in ihm ist alles geschaffen, was im Himmel und auf Erden ist, das Sichtbare und das Unsichtbare, es seien Throne oder Herrschaften oder Mächte oder Gewalten; es ist alles durch ihn und zu ihm geschaffen. Und er ist vor allem, und es besteht alles in ihm. Und er ist das Haupt des Leibes, nämlich der Gemeinde. Er ist der Anfang, der Erstgeborene von den Toten, damit er in allem der Erste sei“ (Kolosser 1,15-18).
Dennoch handelt es sich im Falle der Ehe zwischen Christus und seiner Braut, die Herausberufenen bzw. die Kirche, keineswegs um eine sogenannte mecklenburgische Ehe.
Wir dürfen nämlich vollständig am Erbe teilhaben:
„Gelobt sei Gott, der Vater unseres Herrn Jesus Christus, der uns nach seiner großen Barmherzigkeit wiedergeboren hat zu einer lebendigen Hoffnung durch die Auferstehung Jesu Christi von den Toten, zu einem unvergänglichen und unbefleckten und unverwelklichen Erbe, das aufbewahrt wird im Himmel für euch, die ihr aus Gottes Macht durch den Glauben bewahrt werdet zur Seligkeit, die bereit ist, dass sie offenbar werde zu der letzten Zeit“ (1. Petrus 1,3-5).
Außerdem dürfen wir auch den Königstitel, den Jesus Christus hat, benutzen und seinen Namen tragen: „und (du) hast uns zu Königen und Priestern gemacht für unseren Gott, und wir werden herrschen auf Erden“ (Offenbarung 5,10; Schlachter 2000). „… und seine Knechte werden ihm dienen und sein Angesicht sehen, und sein Name wird an ihren Stirnen sein“ (Offenbarung 22,3-4).
Darüber hinaus wird Jesus Christus eine "Ehe zur rechten Hand" mit seinen Getreuen eingehen, und sie damit als "ebenbürtig" ansehen: „Da wird dann der König sagen zu denen zu seiner Rechten: Kommt her, ihr Gesegneten meines Vaters, ererbt das Reich, das euch bereitet ist von Anbeginn der Welt!“ (Matthäus 25,34).
In diesem Sinne wünsche ich allen einen gesegneten Sabbat.
Wim Dekker